Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt
grobe Schnitte an Hecken nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar. Dazu zählen, das auf Stocksetzen der Hecke (geeignet um eine vergreiste Hecke neu aufzubauen) und starke Formschnitte
(dadurch wird die Hecken in die Grundform gebracht). Ein starker Formschnitt der Hecke sollte erfolgen, wenn im unteren Bereich keine Belaubung mehr vorhanden, die Hecke zu breit geworden oder eine
falsche Schrägstellung - unter schmaler
als oben - vorhanden ist. Nach dem 1.
März ist nur noch der Rückschnitt des Neuzuwachses gestattet (§39 (5) BNatSchG). Das Zerstören von Lebensräumen wild lebender Tiere ist
verboten (§ 39 BNatSchG). Der starke
Formschnitt an Hecken sollte im Spätwinter (Februar) erfolgen. Mit Beginn der Vegetationsperiode treiben die Hecken dann in die Schnittstellen hinein. Die schlafenden Augen werden dadurch zum
Neuaustrieb angeregt.
Dabei sollte die Basis nicht breiter als 40 cm
sein und der Schnitt auf 1m Höhe ca. 10
cm nach innen gehen (lt. Rahmengartenordnung des Regionalverbandes soll die Basis max. 50 cm breit sein und nur 30 cm in der Weg hineinragen). Beim Rückschnitt des Neuzuwachses im Sommer ist darauf zu
achten, dass keine Vögel bei der Brut
gestört werden. Die Rahmengartenordnung des Regionalverbandes legt dazu fest, dass der Schnitt der Hecken erst ab dem 1. Juli gestattet ist (Ende der Hauptbrutzeit). Trotzdem sollte auf eventuelle spät brütende Vögel
geachtet werden und diese nicht gestört werden.
Das Ziel der Aktion „Natur im Garten" e. V. Mecklenburg-Vorpommern ist es, die ökologische Gestaltung und Pflege von Gärten und Grünräumen und eine bunte Vielfalt zu fördern – ohne Gift, Kunstdünger und Torf.
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