Gartentipps vom Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands


Neudorffs Infodienst



Der Heckenschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt grobe Schnitte an Hecken nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar. Dazu zählen, das auf Stocksetzen der Hecke (geeignet um eine vergreiste Hecke neu aufzubauen) und starke Formschnitte (dadurch wird die Hecken in die Grundform gebracht). Ein starker Formschnitt der Hecke sollte erfolgen, wenn im unteren Bereich keine Belaubung mehr vorhanden, die Hecke zu breit geworden oder eine falsche Schrägstellung - unter schmaler als oben - vorhanden ist. Nach dem 1. März ist nur noch der Rückschnitt des Neuzuwachses gestattet (§39 (5) BNatSchG). Das Zerstören von Lebensräumen wild lebender Tiere ist verboten (§ 39 BNatSchG). Der starke Formschnitt an Hecken sollte im Spätwinter (Februar) erfolgen. Mit Beginn der Vegetationsperiode treiben die Hecken dann in die Schnittstellen hinein. Die schlafenden Augen werden dadurch zum Neuaustrieb angeregt. Dabei sollte die Basis nicht breiter als 40 cm sein und der Schnitt auf 1m Höhe ca. 10 cm nach innen gehen (lt. Rahmengartenordnung des Regionalverbandes soll die Basis max. 50 cm breit sein und nur 30 cm in der Weg hineinragen). Beim Rückschnitt des Neuzuwachses im Sommer ist darauf zu achten, dass keine Vögel bei der Brut gestört werden. Die Rahmengartenordnung des Regionalverbandes legt dazu fest, dass der Schnitt der Hecken erst ab dem 1. Juli gestattet ist (Ende der Hauptbrutzeit). Trotzdem sollte auf eventuelle spät brütende Vögel geachtet werden und diese nicht gestört werden.


Das Ziel der Aktion „Natur im Garten" e. V. Mecklenburg-Vorpommern ist es, die ökologische Gestaltung und Pflege von Gärten und Grünräumen und eine bunte Vielfalt zu fördern – ohne Gift, Kunstdünger und Torf.

 

"Natur im Garten" stellt Informationsblätter für Gärtnerinnen und Gärtner zur Verfügung. Um diese lesen zu können, benötigen Sie ein PDF-Programm.


Frühlings-Kreuzkraut überall im Landkreis anzutreffen

Der Frühling neigt sich dem Ende zu und mit ihm eine Vielzahl von blühenden Pflanzen. In den letzten Jahren macht sich das Frühlings-Kreuzkraut bei uns im Landkreis, so auch in Neustrelitz breit. Vermehrt ist es an Straßenrändern, ungenutzten Flächen und Brachen anzutreffen. Auch wird es leicht mit dem Löwenzahn verwechselt. Da dieses Kraut Pyrrolizidinalkaloide (PA) besitzt und giftig ist, kann es zur Gefahr für Mensch und Tier werden. Neben Übelkeit und Erbrechen beim Menschen kann es im schlimmsten Fall auch Leberschäden verursachen. Tierhalter sollten aufhorchen, da dass Kreuzkraut im Heu keine Bitterstoffe mehr enthält und deshalb mitgefressen wird.


Zur Eindämmung dient rechtzeitiges Mähen vor der Blüte, da die Samen bis zu 30 Jahre keimfähig bleiben, diese auch auf Magerstandorten und offenen Bodenstrukturen leicht Fuß fassen. Optimal wären ein Ausreißen und Entsorgen über den Hausmüll. Handschuhe sind dabei ein Muss und ohne sollte man dieser harmlos aussehenden Pflanze nicht begegnen. Zusätzlich gibt es mit dem Blutbären, einem Nachtfalter, einen Fraßfeind des Kreuzkrautes. Dieser muss sich jedoch hier erst ansiedeln, so dass in einigen Jahren die Problematik Frühlings-Kreuzkraut hoffentlich keine Rolle mehr spielen wird.


Text und Fotos: Martin Henze, Gartenfreund und Imker aus Neustrelitz


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