Überweisung der Pachtsumme
bis 31. März
2. April
Vorstandssitzung
6. April
erweiterte Vorstandssitzung
Beginn: 9:30 Uhr
Einlass: ab 9:00 Uhr
13. April
Schulung Fachberater - Veredeln von Obstbäumen
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Lehrobstgarten
REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH
NL Neustrelitz
Am Bahndamm 6, 17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 28660
Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg
Der Schrebergarten - Ein Blick über den Zaun
Kleines Glück in der Stadt: der Schrebergarten. Allein in Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Dabei haben die Deutschen in ihren Kleingartenvereinen fast mehr Regeln als Unkraut.
Anbau von Cannabis im Kleingarten verboten!
Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingarten-anlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten drei Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestands-geschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein.
Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbe-sondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.
Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle im Jahr 2024
Eigenverwertung im Garten
Pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden sind grundsätzlich zu verwerten. Jedem Abfallbesitzer sind die Verwertungsmöglichkeiten freigestellt. Eine
Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegen lassen, Untergraben und durch Eigenkompostierung erfolgen.
Inanspruchnahme des Schredders
In Unterstützung der Eigenverwertung bietet die Stadt auch in diesem Jahr wieder den mobilen Schredderdienst an verschiedenen Standorten nach Plan (Anlage) zur Zerkleinerung von Baum- und Strauchschnitt aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken nach dem Bringsystem an. Für die Nutzung dieser Dienstleistung gelten folgende Bedingungen:
* Der Baum- und Strauchschnitt hat einen Durchmesser von ca. 1 cm bis 10 cm.
* Die Anlieferung des Schreddergutes zum Standort hat durch den Besitzer zu den ausgewiesenen Zeiten zu erfolgen.
* Das geschredderte Material ist durch den Lieferanten wieder mitzunehmen.
* Baumstümpfe, Wurzelballen, Stauden- und Blumenreste, Rasenschnitt, Laub, etc. gehören nicht zum Schreddergut.
Biotonne und Annahmehof
Des Weiteren besteht für jeden Abfallbesitzer auch die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle durch kostenpflichtige Abgabe beim Annahmehof in der Ihlenfelder Straße 102 ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. beim Vorhandensein über die Biotonne einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
digitaler Stadtplan mit Adresse des Annahmehofes
Weitergehende Anfragen werden durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienmanagement,
Abteilung Grünflächen/Friedhof/Forst, Sachgebiet Grünflächen, unter Telefon-Nr.: 0395 555 1825 beantwortet.
Abwassergebühren für Neubrandenburger Kleingärtner ab 01.01.2024
Gebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben:
abgefahrene Menge > 3 m³ pro Wohn- und
Gewerbeobjekt:
15,70 EUR/m³
abgefahrene Menge ≤ 3 m³ pro saisonal genutztem
Objekt:
35,08 EUR/m³
Gebühr für die Entsorgung von Fäkalien aus beweglichen Abwasserbehältnissen: 17,23 EUR/m³
Gebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen: 39,19 EUR/m³
Zuschläge für:
Schlauchmehrlänge ab 10 m:
1,12 EUR/m
Notfahrt werktags 16 - 7 Uhr:
183,71 EUR/Fahrt
Sonn- u.
Feiertagsfahrt:
213,31 EUR/Fahrt
Vergebliche Anfahrt:
92,81 EUR/Fahrt
SHARE THE BEAN - Ein Projekt für Bohnenliebhaber
Die biologische Vielfalt und die Agrobiodiversität sind stark gefährdet. Die Veränderung unseres Klimas ist ein Hauptfaktor für den Verlust der einzigartigen Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten. Und so nimmt auch die Vielfalt der Nutzpflanzen stetig ab. Mit Schwerpunkt auf den Hülsenfrüchten entwickelt, testet und implementiert INCREASE einen neuen Ansatz zur Erhaltung, Management und Charakterisierung genetischer Ressourcen durch partizipative Forschung. Die gemeine Bohne wurde als Star des Citizen Science Experiments ausgewählt, da sie weltweit die wichtigste Hülsenfrucht für den direkten menschlichen Verzehr ist.
Wurde ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich an. Weitere Infos hier:
Fotovoltaik in Kleingartenanlagen
In der letzten Zeit gab es in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes vermehrt Anfragen zum Thema Fotovoltaik im Kleingarten. Der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert äußert sich wie folgt: