Aktuelle Termine

 

Überweisung der Pachtsumme

bis 31. März

 

2. April

Vorstandssitzung

 

6. April

erweiterte Vorstandssitzung

Beginn: 9:30 Uhr

Einlass: ab 9:00 Uhr

 

13. April

Schulung Fachberater - Veredeln von Obstbäumen

Beginn: 10:00 Uhr

Ort: Lehrobstgarten

 


Neuigkeiten


Abwasserentsorgung

REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH

NL Neustrelitz

Am Bahndamm 6, 17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 28660

Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg


Literatur für Vereine


Ratgeber


Dokumentation

Der Schrebergarten - Ein Blick über den Zaun

Kleines Glück in der Stadt: der Schrebergarten. Allein in Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Dabei haben die Deutschen in ihren Kleingartenvereinen fast mehr Regeln als Unkraut.

Anbau von Cannabis im Kleingarten verboten!

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingarten-anlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten drei Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestands-geschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein.

Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbe-sondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.

Rundschreiben des BKD


Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle im Jahr 2024

Eigenverwertung im Garten

Pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden sind grundsätzlich zu verwerten. Jedem Abfallbesitzer sind die Verwertungsmöglichkeiten freigestellt. Eine Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegen lassen, Untergraben und durch Eigenkompostierung erfolgen.

Inanspruchnahme des Schredders

Schredderplan 2024

In Unterstützung der Eigenverwertung bietet die Stadt auch in diesem Jahr wieder den mobilen Schredderdienst an verschiedenen Standorten nach Plan (Anlage) zur Zerkleinerung von Baum- und Strauchschnitt aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken nach dem Bringsystem an. Für die Nutzung dieser Dienstleistung gelten folgende Bedingungen:

 * Der Baum- und Strauchschnitt hat einen Durchmesser von ca. 1 cm bis 10 cm.
* Die Anlieferung des Schreddergutes zum Standort hat durch den Besitzer zu den ausgewiesenen Zeiten zu erfolgen.
* Das geschredderte Material ist durch den Lieferanten wieder mitzunehmen.
* Baumstümpfe, Wurzelballen, Stauden- und Blumenreste, Rasenschnitt, Laub, etc. gehören nicht zum Schreddergut.

Biotonne und Annahmehof

Des Weiteren besteht für jeden Abfallbesitzer auch die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle durch kostenpflichtige Abgabe beim Annahmehof in der Ihlenfelder Straße 102 ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. beim Vorhandensein über die Biotonne einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

digitaler Stadtplan mit Adresse des Annahmehofes

Weitergehende Anfragen werden durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienmanagement,

Abteilung Grünflächen/Friedhof/Forst, Sachgebiet Grünflächen, unter Telefon-Nr.: 0395 555 1825 beantwortet.


Abwassergebühren für Neubrandenburger Kleingärtner ab 01.01.2024

 

Gebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben:

abgefahrene Menge > 3 m³ pro Wohn- und Gewerbeobjekt:                                                           15,70 EUR/m³
abgefahrene Menge ≤ 3 m³ pro saisonal genutztem Objekt:                                                                        35,08 EUR/m³

 

Gebühr für die Entsorgung von Fäkalien aus beweglichen Abwasserbehältnissen:                                            17,23 EUR/m³

 

Gebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen:                                                      39,19 EUR/m³

 

Zuschläge für:

Schlauchmehrlänge ab 10 m:                                        1,12 EUR/m
Notfahrt werktags 16 - 7 Uhr:                               183,71 EUR/Fahrt

Sonn- u. Feiertagsfahrt:                                        213,31 EUR/Fahrt

Vergebliche Anfahrt:                                               92,81 EUR/Fahrt


SHARE THE BEAN - Ein Projekt für Bohnenliebhaber

Die biologische Vielfalt und die Agrobiodiversität sind stark gefährdet. Die Veränderung unseres Klimas ist ein Hauptfaktor für den Verlust der einzigartigen Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten. Und so nimmt auch die Vielfalt der Nutzpflanzen stetig ab. Mit Schwerpunkt auf den Hülsenfrüchten entwickelt, testet und implementiert INCREASE einen neuen Ansatz zur Erhaltung, Management und Charakterisierung genetischer Ressourcen durch partizipative Forschung. Die gemeine Bohne wurde als Star des Citizen Science Experiments ausgewählt, da sie weltweit die wichtigste Hülsenfrucht für den direkten menschlichen Verzehr ist.

Wurde ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich an. Weitere Infos hier:


Fotovoltaik in Kleingartenanlagen

In der letzten Zeit gab es in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes vermehrt Anfragen zum Thema Fotovoltaik im Kleingarten. Der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert äußert sich wie folgt: