Aktuelle Termine

  5. November

Vorstandssitzung

27. November

Treffen der Neustrelitzer Kleingartenvereine

  3. Dezember

Vorstandssitzung

11. Dezember

Treffen mit den Ehrenmitgliedern


Neuigkeiten

Verbandsnachrichten

Berichte, Diskussionen und Beschlussfassungen - die erweiterte Vorstandssitzung

Aus den Mitgliedsvereinen

TV Beitrag NEUEINS: Lehrgarten der Gartenfreunde

TV Beitrag NEUEINS: Spielen und Lernen im Naturgarten

Pressemitteilungen

Cannabis im Kleingarten anbauen - darf ich das?


Informationen


Abwasserentsorgung

Die Anmeldung zur Entleerung der Abwasserbehälter erfolgt nur noch per E-Mail oder Anrufbeantworter! Anzu-geben sind der vollständige Name, die korrekte Adresse des Leistungsortes und die vorhandene Kundennummer.

REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH

NL Neustrelitz

Am Bahndamm 6, 17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 286653

Mail: faekalien-nz@remondis.de

Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg

Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neustrelitz


Literatur für Vereine


Ratgeber

Tipps der Landespolizei gegen Einbruchdiebstähle in Gartenlauben

Die Gartensaison geht zu Ende und so mancher Kleingärtner ist bei den letzten Handgriffen, um seinen Garten winterfest zu machen. Hierzu gehört auch die Sicherung der Laube und hochwertiger Gegenstände.

Wenn Sie vorsorgen, haben es die Täter schwer!


Das Wichtigste zum Heckenschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt grobe Schnitte an Hecken nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar. Dazu zählen das "Auf-den-Stock-Setzen" der Hecke (geeignet, um eine vergreiste Hecke neu aufzubauen) und starke Formschnitte (dadurch werden die Hecken in die Grundform gebracht). Ein Formschnitt sollte erfolgen, wenn im unteren Bereich keine Belaubung mehr vorhanden, die Hecke zu breit geworden oder eine falsche Schrägstellung - unten schmaler als oben - vorhanden ist.  Der Formschnitt an Hecken ist im Februar zu empfehlen. Durch das Einkürzen der Triebe werden die schlafenden Augen zum Neuaustrieb angeregt. Mit Beginn der Vegeta-tionsperiode treiben die Hecken dann aus und über-wachsen die Schnittstellen rasch. Dabei sollte im Klein-garten die Heckenbasis nicht breiter als 40 cm sein, und die Hecke sollte oben schmaler als unten sein - auf 1 m Höhe um etwa 10 cm.

Nach dem 1. März ist nur noch der Rückschnitt des Neuzuwachses gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Vögel bei der Brut gestört werden.


Geplante Begehungen

Im passwortgeschützten Mitgliederbereich werden die Kleingartenvereine, in denen in diesem Jahr die Begehungen zur Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit geplant sind, bekannt gegeben. Genaue Terminabsprachen werden durch Herrn Scheunemann vorgenommen.


Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle

Eigenverwertung im Garten

Pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden sind grundsätzlich zu verwerten. Jedem Abfallbesitzer sind die Verwertungsmöglichkeiten freigestellt. Eine Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegen lassen, Untergraben und durch Eigenkompostierung erfolgen.

Biotonne und Annahmehof

Des Weiteren besteht für jeden Abfallbesitzer auch die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle durch kostenpflichtige Abgabe beim Annahmehof in der Ihlenfelder Straße 102 ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. beim Vorhandensein über die Biotonne einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

digitaler Stadtplan mit Adresse des Annahmehofes

Weitergehende Anfragen werden durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienmanagement,

Abteilung Grünflächen/Friedhof/Forst,

Sachgebiet Grünflächen, unter Telefon-Nr.: 0395 555 1825 beantwortet.


Abwassergebühren ab 01.01.2024 für die Stadt Neubrandenburg

Gebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben:

abgefahrene Menge > 3 m³ pro Wohn- und Gewerbeobjekt:                                               15,70 EUR/m³
abgefahrene Menge ≤ 3 m³ pro saisonal genutztem Objekt:                                                             35,08 EUR/m³

Gebühr für die Entsorgung von Fäkalien aus beweglichen Abwasserbehältnissen:         17,23 EUR/m³

Gebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen:                                          39,19 EUR/m³

Zuschläge für:

Schlauchmehrlänge ab 10 m:                            1,12 EUR/m
Notfahrt werktags 16 - 7 Uhr:                    183,71 EUR/Fahrt

Sonn- u. Feiertagsfahrt:                            213,31 EUR/Fahrt
Vergebliche Anfahrt:                                   92,81 EUR/Fahrt